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Resümee der Sozialpolitik der Bundesregierung (17. Mai 1974)

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Daß das neue Betriebsverfassungsgesetz und demnächst die Mitbestimmung wichtige Instrumente, auch zur Humanisierung des Arbeitslebens sind, muß ich hier nicht noch einmal betonen.

Der Kernpunkt des Aktionsprogramms für Rehabilitation, das neue Schwerbehindertengesetz, ist am 1. Mai in Kraft getreten, und ein Gesetz zur Angleichung der Leistungen der Rehabilitation liegt dem Parlament vor.

Der Gesundheitsschutz wird konsequent verbessert. Alle Krankenversicherten haben seit Beginn dieses Jahres einen Rechtsanspruch auf zeitlich unbegrenzte Krankenhauspflege. Einer besseren Krankenhausversorgung dient neben dem Krankenhausfinanzierungsgesetz auch die neue Bundespflegesatzverordnung.

Die Bundesregierung wird auch die medizinische Grundlagenforschung und die Forschung zur Krankheitsbekämpfung vornehmlich bei den weit verbreiteten Krankheiten, insbesondere was den Krebs angeht, systematisch fortsetzen.

Zugleich haben wir eine moderne Familienpolitik eingeleitet. Die Reform des Ehe- und Familienrechts steht im Bundestag zur abschließenden Beratung an. Das Gesetz über die elterliche Sorge erweitert den Schutz und die Rechte der Kinder.

Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang auch noch ein Wort zur Reform des § 218 des Strafgesetzbuches, zu einer Reform, um die in den Beratungen des Deutschen Bundestages in den letzten Wochen von allen Seiten mit großem Ernst gerungen worden ist. Ich wünsche mir, daß wir uns auch weiterhin in diesem Geist und in dieser gegenseitigen Achtung vor der Meinung des anderen begegnen. Alle unter uns hier sind durch die hinter uns liegende Entscheidung vor schwerwiegende Gewissensfragen gestellt worden. Beratung und Hilfe – getragen vom Verständnis der Gesellschaft für die in solchen Konfliktsituationen stehenden Frauen und Familien – sowie die Achtung vor der Würde der Frau und ihrem Verantwortungsbewußtsein gehören zum wirksamen Schutz des werdenden Lebens.

Wie ernst wir das nehmen – und nehmen müssen –, zeigen die neuen Angebote der Krankenversicherung für Beratung und Familienplanung, die Leistungen für berufstätige Mütter bei Erkrankung ihrer Kinder, das Angebot von Hauspflege in schwierigen familiären Situationen und damit die Gesamttendenz des Ausbaus unserer sozialen Sicherung, nicht nur den einzelnen, sondern auch den Familien mehr Lebenssicherheit zu geben.

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Quelle: „Regierungserklärung von Helmut Schmidt“, 17. Mai 1974. Deutscher Bundestag, Stenographische Berichte 7/100, S. 6593C-6605D.

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