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Resümee der Sozialpolitik der Bundesregierung (17. Mai 1974)

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Fünftens nenne ich die berufliche Bildung. Die Bundesregierung wird sich anstrengen, um unseren jungen Mitbürgern eine qualifizierte berufliche Bildung zu sichern. Sie hat Grundsätze für die Neufassung des Berufsbildungsgesetzes vorgelegt. Bei der Gestaltung dieses Gesetzes wird die Bundesregierung nicht an dem Rat und den Erfahrungen der Betroffenen aus der Praxis der beruflichen Bildung vorbeigehen. Wir wollen Gleichwertigkeit für die berufliche Bildung. [ . . . ]

Meine Damen und Herren, ich kann heute gewiß nicht alles aufzählen, was die sozialliberale Koalition seit der Bundestagswahl 1972 in den übrigen gesellschaftspolitisch bedeutsamen Bereichen verwirklicht oder auf den Weg gebracht hat. Ich nenne hier nur noch einige Beispiele.

Wir haben das System der sozialen Sicherung ausgebaut und die Sozialleistungen verbessert. Allein in den drei Jahren 1972, 1973 und 1974 sind die Renten um 44% gestiegen. Sicher, ein Teil davon ist durch Preissteigerung aufgezehrt worden. Tatsache bleibt, daß die reale Kaufkraft – nach Abzug der Preissteigerungen – für die Rentner binnen drei Jahren um 19% gestiegen ist.

Wirksame Verbesserungen gab es nicht nur bei den Sozialrenten, sondern auch in der Kriegsopferversorgung. Zusätzlich zu den Erhöhungen und den Strukturverbesserungen der letzten Jahre wurden die Termine für die Erhöhung der Kriegsopferrenten stufenweise vorgezogen.

Auch der Ausbau der Agrarsozialpolitik geht weiter. Im Zuge dieser Entwicklung wird das landwirtschaftliche Altersgeld ab 1. Januar 1975 dynamisiert.

Die betriebliche Altersversorgung wird in Zukunft – z.B. im Falle des Betriebswechsels oder im Fall des Konkurses – unverfallbar sein, und dies wird 12 Millionen Arbeitnehmern zusätzliche Sicherheit geben.

Bedeutende Verbesserungen für ältere Menschen, für Pflegebedürftige und Behinderte bringt das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes, das vor wenigen Wochen, am 1. April 1974, in Kraft getreten ist.

Der Humanisierung des Arbeitslebens dienen das neue Arbeitssicherheitsgesetz, das die Betriebe verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu beschäftigen, und der Entwurf eines neuen Jugendarbeitschutzgesetzes.

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