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Wie Soldaten das Leben im Krieg beschreiben V: Peter Hammerer (1916)

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Zusammenfassend ist, die Wahrheit der erhobenen Aussagen vorausgesetzt und nach dem objektiven Befunde zu schließen, anzunehmen:

1. ) Hammerer hat eine ungenügende wohl sehr mangelhafte Erziehung genossen und besitzt daher nicht die nötigen für ein geordnetes Leben wichtigen Charaktereigenschaften.
2.) Hammerer ist das Beispiel einer sehr reizbaren Natur ohne erzieherischen oder moralischen Halt, der es an jeder Selbstbeherrschung gebricht.
3.) Hammerer ist sowo[h]l väterlicherseits direkt wie mütterlicherseits durch die Großeltern erblich belastet.
4) Hammerer besitzt durch die Art seines Berufes, eines Wandergewerbes, das bereits auch sein Vater ausübte und durch die mangelhafte Erziehung, nicht jene Lebensideale, die ein guter, soldatischer Geist unbedingt zur Voraussetzung haben muß.

Im kurzen gesagt:
Hammerer ist ein minderwertiges, willensschwaches, leicht reizbares Individuum von geringer Moral und ohne sichere Lebensauffassung und Pflichtgefühl, Eigenschaften, die wohl bei seiner persönlichen Beurteilung Berücksichtigung erfordern, die ihn aber nicht als unverantwortlich beziehungsweise unzurechnungsfähig gelten lassen können.
Dr. Kaindl.

Nachtrag:
Für die Beurteilung des Hammerer erscheint mir noch erwähnenswert, daß er bereits als Feiertagsschüler seinen Lehrer angegriffen [haben] und dafür mit Schulverweis bestraft worden sein soll.
Dr. Kaindl."

Quelle: BHStA/IV, Militärgericht 6. Landwehr-Division, H 5a, Blatt 12/13

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