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Vertrag zwischen Deutschland und England über die Kolonien und Helgoland (1. Juli 1890)

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Der Lauf der vorgedachten Grenze ist im allgemeinen nach Maßgabe einer Karte des Nyassa-Tanganika-Plateaus angegeben, welche im Jahre 1889 amtlich für die britische Regierung angefertigt wurde.

3. Im Westen durch eine Linie, welche von der Mündung des Flusses Kilambo bis zum 1.Grade südlicher Breite mit der Grenze des Congostaates zusammenfällt.

Das Großbritannien zur Geltendmachung seines Einflusses vorbehaltene Gebiet wird begrenzt:

1. Im Süden durch die vorher erwähnte Linie von der Mündung des Umbeflusses zu dem Punkte der Grenze des Congofreistaates, welcher von dem 1. Grad südlicher Breite getroffen wird. Der Berg Mfumbrio ist in dieses Gebiet eingeschlossen.

2. Im Norden durch eine Linie, welche an der Küste am Nordufer des Jubaflusses beginnt, dem genannten Ufer entlangläuft und mit der Grenze desjenigen Gebiets zusammenfällt, welches dem Einflusse Italiens im Gallalande und in Abyssinien bis zu den Grenzen Ägyptens vorbehalten ist.

3. Im Westen durch den Congofreistaat und durch dir westliche Wasserscheide des oberen Nilbeckens.

Artikel II.

Um die in dem vorstehenden Artikel bezeichnete Abgrenzung zur Ausführung zu bringen, zieht Deutschland seine Schutzherrschaft über Witu zugunsten von Großbritannien zurück. Großbritannien verpflichtet sich, die Souveränität des Sultans von Witu über das Gebiet anzuerkennen, welches sich von Kipini bis zu dem im Jahre 1887 als Grenze festgesetzten Punkt gegenüber der Insel von Kweihu erstreckt.

Deutschland verzichtet ferner auf seine Schutzherrschaft über die an Witu grenzende Küste bis nach Kismaju und auf seine Ansprüche auf Gebiete des Festlandes nördlich vom Tanaflusse und auf die Inseln Patta und Manda.

Artikel III.

In Südwestafrika wird das Gebiet, welches Deutschland zur Geltendmachung seines Einflusses vorbehalten wird, begrenzt:

1. Im Süden durch eine Linie, welche an der Mündung des Oranjeflusses beginnt und an dem Nordufer des Flusses bis zu dem Punkte hinaufgeht, wo derselbe vom 20. Grad östlicher Länge getroffen wird.

2. Im Osten durch eine Linie, welche von dem vorher genannten Punkte ausgeht und dem 20.Grad östlicher Länge bis zu seinem Schnittpunkte mit dem 22. Grade südlicher Breite folgt. Die Linie läuft sodann diesem Breitengrade nach Osten entlang bis zu dem Punkte, wo er von dem 21. Grad östlicher Länge getroffen wird; sie führt darauf in nördlicher Richtung den genannten Längengrad bis zu seinem Zusammentreffen mit dem 18. Grad südliche Breite hinauf, läuft dann in östlicher Richtung diesen Breitengrade entlang, bis er den Tschobefluß erreicht, und setzt sich dann im Thalweg des Hauptlaufes dieses Flusses bis zu dessen Mündung in den Zambese fort, wo sie ihr Ende findet.

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