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VII. Arbeit und Wirtschaft
Druckfassung

Überblick   |   I. Aufbau des NS-Regimes   |   II. Der NS-Staat   |   III. SS und Polizei   |   IV. Der organisierte Widerstand   |   V. Rassenpolitik   |   VI. Militär, Außenpolitik und Krieg   |   VII. Arbeit und Wirtschaft   |   VIII. Geschlechterrollen, Familie und Generationen   |   IX. Religion   |   X. Literatur, Kunst und Musik   |   XI. Propaganda und die Öffentlichkeit   |   XII. Region, Stadt und Land   |   XIII. Wissenschaft

Die deutsche Wirtschaft war stark industrialisiert, doch Millionen kleiner und mittlerer Landwirtschaftsbetriebe arbeiteten noch auf Familienbasis mit relativ wenigen Lohnarbeitern. Gemäß Darrés „Blut und Boden-Ideologie“ glorifizierte die NS-Ideologie das traditionelle Bauernleben als reiner und natürlicher im Vergleich zu seiner städtischen Entsprechung. Hieraus ergab sich der Wunsch des Regimes, die Bauern zu unterstützen. Am 29. September 1933 wurde ein Gesetz zum Schutz des Bauerntums durch Schaffung eines Erblehens verabschiedet, das Reichserbhofgesetz, welches die Erbschaft der Bauernhöfe auf direkte Abkommen des Besitzers beschränkte und das Eigentum unteilbar machte. Diese Bemühungen, das Sinken der Zahl kleiner Bauernhöfe zu bremsen, waren jedoch nicht besonders wirkungsvoll. Nach Kriegsbeginn initiierten Himmler und andere Agrarenthusiasten Anstrengungen, um Vorposten deutscher Bauernkrieger in die eroberten Gebiete im Osten zu verpflanzen.

Die deutsche Wirtschaftsplanung war von Hitlers Konzept der Selbstversorgung bestimmt. Doch die Entwicklung zur „Autarkie“ brachte Opfer mit sich, die anderen politischen und wirtschaftlichen Ziele in die Quere kamen – selbst den Kriegsvorbereitungen. Eine andere Herausforderung stellte der schwerfällige administrative Apparat dar, der dafür zuständig war, wirtschaftliche Streitigkeiten zu klären und Lösungen zu finden. Ein Gemenge von Regierungs-, Partei- und privaten wirtschaftlichen Einrichtungen beeinflusste wirtschaftliche Entscheidungen, wodurch das Verfolgen einer einheitlichen oder rationalen Politik erschwert wurde. Die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik stellte die Ecken und Kanten, die Irrationalität und Unwirtschaftlichkeit des NS-Systems bloß.

Obwohl das NS-Regime die meisten privaten Unternehmen ihrer Geschäftsleitung und ihren Anteilseignern überließ, zögerte es nicht, in Unternehmensentscheidungen einzugreifen, um zu erreichen, was als im allgemeinen Interesse liegend wahrgenommen wurde. Private Unternehmen, welche sich weigerten, zu kooperieren, wurden entweder durch den Entzug von Regierungsaufträgen bestraft oder durch die Einrichtung konkurrierender staatseigener Unternehmen wie die Reichswerke Hermann Göring, eine Fabrik, die Stahl aus minderwertiger heimischer Kohle und Eisenerz herstellte.

Im August 1936 veranlassten seine Unzufriedenheit mit der Wirtschaftspolitik der Regierung und seine Ansicht, Deutschlands Unternehmer seien unfähig – oder nicht willens, – ihre eigenen Interessen den wesentlichen nationalen Zielen unterzuordnen, Hitler dazu, eine wirtschaftliche Denkschrift zu verfassen. Diese stellte generelle Richtlinien für das Erreichen der wirtschaftlichen Selbstversorgung und die Kriegsvorbereitungen auf, konnte jedoch kaum einzelne Konflikte lösen oder bestimmte Ziele erfüllen. Nichtsdestoweniger war das Manifest zentral für Hitlers Entscheidung, Göring zum Beauftragten für den Vierjahresplan zu ernennen, ein Schritt, der letzteren praktisch zu einem Wirtschaftszaren machte. Am 17. März 1937 versuchte Göring, den Arbeitskreis der Wirtschaftsgruppe Eisen schaffende Industrie zu nötigen, ihre Mitgliedsunternehmen dazu zu zwingen, die Eisenproduktion im Interesse der Kriegswirtschaft zu erhöhen. Während der Besprechung enthüllte Göring nebenbei, dass der „Anschluss“ Österreichs – der fast auf den Tag genau ein Jahr später geschah – bereits erwartet wurde. Diese Art von Kontakt zu hochrangigen NS-Funktionären gab den Unternehmensmanagern einen ungewöhnlichen Einblick in zukünftige Entwicklungen.

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